Kreismeisterschaft Bogen in der Halle 2023 – Schützenverein Rodeck erfolgreich
Generalversammlung des Schützenvereins Rodeck am 23.9.2022
Am 23. September fand eine ordentliche Hauptversammlung des Schützenvereins Rodeck statt. Sie wurde von Oberschützenmeister Martin Schneider geleitet. Er begrüßte die Bürgermeisterstellvertreterin Karin Hättig, die Ehrenmitglieder Wolf-Rainer Liebisch und Hubert Pfeiffer und die anwesenden Mitglieder.
Karin Hättig dankte dem Schützenverein für seine Tätigkeit, da ein aktives Vereinsleben wichtig für eine Gemeinde ist.
Martin Schneider sieht, da die Trainingsbedingungen sich in diesem Jahr durch weniger Auflagen verbessert haben, positiv in die Zukunft.
Es folgten die Berichte der Schriftführerin, des Hauptschießleiters, der Schießleiterin Bogen, der Schatzmeisterin und der Kassenprüfer. Anschließend wurde der Vorstand einstimmig entlastet.
Die Führung des SV Rodeck zeichnet sich durch große Kontinuität aus. Die zur Wahl stehenden Mitglieder des Vorstands wurden in öffentlicher Wahl einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Auch alle Funktionsträger außerhalb des Vorstands wurden einstimmig bestätigt. Martin Schneider bleibt erster Vorsitzender (Oberschützenmeister), Jugendleiter Bogen und Kugel. Constanze Bruder behält das Amt der Schriftführerin. Roland Moser bleibt Schießleiter Kugel, Erwin Volz Schießleiter Kleinkaliber und Sabrina Maier Schießleiterin Bogen. Waltraud Decker bleibt Altersreferentin und Philipp Reichle Jugendreferent. Als Kassenprüfer wurden Rainer Hodapp und Gerhard Falk wiedergewählt. Das Amt des Haus- und Gerätewarts wurde nicht neu besetzt.
Erwin Volz wurde zu seiner 40-jährigen Mitgliedschaft im Deutschen Schützenbund geehrt und Jennifer Huber zur 25-jährigen. Martin Schneider überreichte ihnen die Urkunden und Präsente.
2012 gab es eine kleine Beitrittswelle aufgrund der 2011 neu gegründete Bogenabteilung im Schützenverein. Geehrt wurden für 10-jährige Vereinsmitgliedschaft Eberhard Glaser, Centa und Hans Hettel, Hilmar Müller, Sabrina Maier, Matthias und Nathan Roth, Martin Schneider, Joachim Sinnwell und Manfred Wiegert.
Nach dem offiziellen Teil klang der Abend bei guten Gesprächen aus.
Text und Bilder: B. Just
Kreismeisterschaft Bogen im Freien 2022 – Schützenverein Rodeck erfolgreich in der Disziplin Langbogen
Am Sonntag dem 26.6.2022 fand in Achern auf dem Bogenplatz des Acherner Bogenclubs die Kreismeisterschaft „Bogen im Freien“ 2022 für den Schützenkreis 1 Mittelbaden statt. Das Turnier war sehr entspannt, da das Teilnehmer*innen*feld recht überschaubar war und das Wetter angenehm. Es wurde in einem Durchgang geschossen, sodass jeweils zwei Personen auf einer Bahn stand. Der SV Rodeck war mit zwei Langbogenschütz*inn*en vertreten und gewann diese Kategorie komplett. Im Einzelnen war es Gold durch Birgit Just, Silber durch Gerhard Falk.
Allerdings bekommt der Südbadische Schützenbund es nicht hin „Langbogen m/w/d“ anzubieten sondern frau tritt unter „Langbogen Herren“ an. Vielleicht klappt es ja das nächste Mal, dass wir unter „Langbogen Frauen“ antreten.
Seit 3. April 2022 sind die Corona-Regeln gelockert, das Training findet statt
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 1. April 2022, Regelung ab 3. April 2022
Es wird empfohlen:
- Abstand halten
- Hygieneregeln beachten
- In Innenräumen Masken tragen (medizinische oder FFP2-Masken)
- Regelmäßig lüften
- Coronawarn-App benutzen
19.3.2022 Übergangsregel bis 2. April 2022 – Training findet unter 3G-Regeln statt
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 19. März 2022, Übergangsregelung bis 2. April 2022
Sport: Hygienekonzept erforderlich, Regelungen der Maskenpflicht (keine Maskenpflicht während der Sportausübung) beachten. Personen müssen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Es gilt 3G (Nachweislich geimpft, genesen, getestet)
3.3.2022 Warnstufe – Training findet unter 3G-Regeln statt
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 23. Februar 2022, im Ortenaukreis ist zur Zeit Warnstufe
Sport: Datenverarbeitung und Hygienekonzept erforderlich, Regelungen der Maskenpflicht (keine Maskenpflicht während der Sportausübung) beachten. In der Warnstufe müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Es gilt 3G (Nachweislich geimpft, genesen, getestet)
6.2.2022 Alarmstufe I – Training findet nur eingeschränkt statt
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 27. Januar 2022, Ortenaukreis ist Alarmstufe I ab 6. Januar 2022
Sport: Datenverarbeitung und Hygienekonzept erforderlich, Regelungen der Maskenpflicht (keine Maskenpflicht während der Sportausübung) beachten. In der Alarmstufe I müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
In geschlossenen Räumen: 2G (Nachweislich geimpft, genesen)
Ausnahmen bei der 2G Regelung.
• Kinder bis einschließlich 5 Jahren
• Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis erforderlich).
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
• Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien.
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
Im Freien: 2G (Nachweislich geimpft, genesen)
28.1.2022 Alarmstufe II bleibt bestehen – Training findet nur eingeschränkt statt
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 27. Januar 2022, Alarmstufe II bleibt bestehen ab 28. Januar 2022
Sport: Datenverarbeitung und Hygienekonzept erforderlich, Regelungen der Maskenpflicht (keine Maskenpflicht während der Sportausübung) beachten. In der Alarmstufe II müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
In geschlossenen Räumen: 2G+ (Nachweislich geimpft, genesen + Test)
Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:
• Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
• Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
• Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
• Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
Im Freien: 2G (Nachweislich geimpft, genesen)
Der Schützenverein RODECK e.V. Kappelrodeck
wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Unterstützern des Vereins erholsame Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr. Hoffentlich seid ihr alle gesund durch das Jahr 2022 gekommen und genießt nun die Tage zwischen den Jahren, um innezuhalten, durchzuatmen und neue Kraft zu tanken.
Bleibt gesund und munter!
Weihnachtsgrüße vom SBSV
Hier ist der diesjährige Weihnachtsgruß von Präsident Patrick Scheel zum download.